Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über Lan / WLAN
1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs von Gästezimmer am Burgplatz 74889 Sinsheim Burggasse 5
Der Betreiber stellt in den Räumen Gästezimmer am Burgplatz einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die
Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage
und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen
Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder
ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
über das WLAN zu sperren.
2. Zugangsdaten
Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der
Betreiber kann diese Zu-gangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User
verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.
3. Haftungsbeschränkung
Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt
der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut
wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs
erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Enderäten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine
Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit des Users
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User
über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht
einzuhalten. Insbesondere wird der User
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und
Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter
Der User stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine
rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende
Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
6. Dokumentation
Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn
nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.
7. Anerkennung der Nutzungsvereinbarung
Die Anerkennung der Nutzungsvereinbarung wird mit dem Einwählen ind das oben genannte Funknetz der Gästezimmer am Burgplatz anerkannt.